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Personal > Betriebsrente

Viele Pensionskassen wollen keine Zielrente anbieten

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersversorgung reformieren soll, stößt bei den Pensionskassen auf wenig Echo. Sorgen bereitet den Anbietern vor allem die Brüsseler Regulierungswut.

Für die Pensionskassen stellt die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, keine besonders große Herausforderung dar. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer eine sogenannte Zielrente beantragen können. Der Gesetzgeber macht mit einem neuen Modell die betriebliche Altersversorgung (bAV) insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) attraktiver. Denn sie müssen dann nicht mehr für den bAV-Anbieter haften.

Die Unternehmensberatung Watson Towers Willis hat 23 Pensionskassen zu ihrer Einschätzung des geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetzes befragt. Gut die Hälfte erwartet keine Auswirkungen des Gesetzes für die eigene Einrichtung. Nur jede dritte Kasse plant, einen Tarif ohne Garantien einzuführen, während 43 Prozent diese Möglichkeit  explizit ablehnen.

Während nur jede fünfte Pensionskasse das BRSG als strategische Herausforderung betrachtet, zeigt sich die Mehrheit über die europäischen Regulierungsanforderungen besorgt. Zwar ist die Debatte um Solvency II, die das europäische Versicherungsaufsichtsrecht grundlegend reformieren soll, für die bAV vom Tisch. Aber das lange Ringen um eine sachgerechte Regulierung dürfte bei den bAV-Einrichtungen noch lange nachwirken, glauben Experten.

Auch die eng gefassten nationalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit Blick auf Berichtswesen und Stresstests bewerten fast zwei Drittel der Pensionskassen als große strategische Herausforderung. Bei den jüngsten Stresstests der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) waren acht der 123 getesteten Pensionskassen durchgefallen. Im Niedrigzinsumfeld bei schmalen Renditen rücken zudem die Kostenblöcke für den normalen bAV-Betrieb stärker in den Fokus. Willis Towers Watson hatte im April und Mai 2017 23 größtenteils Bafin-beaufsichtigte Unternehmens- und Branchenpensionskassen zu ihren aktuell herausforderndsten Aufgaben. Die Studienteilnehmer verfügen insgesamt über eine Bilanzsumme von mehr als 36 Milliarden Euro.

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