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Technologie > Nutzfahrzeuge

So machen Sie den Fuhrpark winterfest

Mit der Prüfung der Winterreifen ist es bei der Fuhrparkpflege für den Winter nicht getan. Zeit einmal genauer hinzusehen.

Die Tage werden kürzer und bald wird das Thermometer auch wieder unter die Null-Grad-Marke sinken. Höchste Zeit den Fuhrpark zu checken. Vor allem, weil vor allem leichte Nutzfahrzeuge eine hohe Lebensdauer haben. Die Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamts zeigen, dass Nutzfahrzeuge immer länger auf deutschen Straßen fahren und dafür dementsprechend gepflegt werden müssen.

Was heißt „winterfest“ für den Fuhrpark?

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung müssen Fahrzeuge besondere Winterausrüstung – besonders bei Reifen und Scheibenwischanlage – vorweisen. Bei Nutzfahrzeugen die gefährliche Güter transportieren, ist zu beachten, dass diese ab einer Sichtweite von unter 50 Metern bei Schneeglätte oder Glatteis schnellstmöglich einen Parkplatz anfahren müssen. Erst wenn sich die Wetterlage entspannt dürfen die Fahrer weiterfahren. Um als Fuhrpark-Leiter und Unternehmer nicht in der Haftung zu stehen, sollten sie vor jeder Wintersaison schriftlich darauf hinweisen.

Eine Winterreifenpflicht besteht in Deutschland ebenso wie zum Beispiel auch in Frankreich nur situativ. LKW müssen die Antriebsräder mit Winterreifen ausgestattet haben. Verstöße werden mit 40 Euro und bei Verkehrsbehinderung mit 80 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Italien, Slowenien, Finnland und Schweden haben eine generelle Pflicht für Winterreifen in einem Zeitraum von Oktober bis April (landesabhängig). Wo, welche Winterreifen- und Schneekettenpflicht herrscht, finden Sie auf der Seite des AvD.

Die Profiltiefe ist in Deutschland mit mindestens 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt im Winter jedoch eine Profiltiefe von 4 Millimetern. Diese sollte jetzt überprüft werden. Denn kommt es zu einem Unfall bei Schnee und Eis gehen Gerichte bei Mindestprofiltiefe häufig von einer mangelhaften Bereifung aus, weil sie nicht an die Witterung angepasst ist. Unternehmer tragen dann eine Teilschuld.

Die Scheibenwischanlagen im Fuhrpark sollten über genügend Frostschutz- und Reinigungsmittel verfügen. Schnüren Sie Ihren Mitarbeitern ein Winterpaket mit Eiskratzer und Nachfüllflasche für die Scheibenwischanlage. Dabei können Sie auch gleich die Wintervorschriften mitliefern, die die Mitarbeiter unterschreiben sollten. Zum Beispiel müssen insbesondere bei Lkw und Transportern die Dächer vor Fahrtbeginn von Schnee und Eis befreit werden.

Warum den Fuhrpark pflegen? Diese Prüfungen sind zu beachten:

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) – seit 2000 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (BGV) – werden jährlich geprüft. Darin geht es um die Sicherheit der Mitarbeiter und besonders wichtig sind: Typenschild von Fahrzeug und Anhängekupplung, bewegliche An- und Aufbauteile, Ladungssicherung, Warnbekleidung und Haltegriffe im Innenraum. Die Ergebnisse der Prüfung müssen Unternehmer schriftlich dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufbewahren. Inspektionen müssen auf speziellen Rechnungen nachgewiesen werden. Diese kann nur durch eine Werkstatt oder einen Sachexperten durchgeführt werden. Bei Verstoß folgen Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Für Ladungssicherung und Warndreieck ist erst einmal der Fahrer selbst zuständig, aber der Fuhrpark-Leiter muss dafür sorgen, dass die nötige Ausrüstung und das Know-how vorhanden sind.

Denn der Halter haftet. In der Halterhaftung der Straßenverkehrsordnung steht immer die Unternehmensleitung. Sie kann aber auch per Schriftstück an einen Mitarbeiter übertragen werden. Der Halter haftet, wenn er wusste, dass ein Fahrer ein Nutzfahrzeug nicht selbständig führen kann oder Ladung bzw. Besetzung nicht den Vorschriften entsprechen. Eine Verletzung dieser Pflichten wird mit Geldbuße belegt. Der Halter haftet persönlich.

Allgemeine Checkliste für den Fuhrpark von der Dienstleistungs-Initiative NRW, um auch mit dem Fuhrpark Marketing zu betreiben: Fuhrpark-Checkliste

Wie den Fahrern pflegen beibringen?

Am besten informieren Unternehmer ihre Mitarbeiter schriftlich, auf was sie achten sollten. Dann kommt es zu keinen Missverständnissen. Bei einer Laufleistung ab 20.00 Kilometer im Jahr sollte das Nutzfahrzeug einmal im Monat in die Waschanlage. Verpflichten Sie die Fahrer hartnäckigen Schmutz sofort zu entfernen und geben Sie an, welche Reinigungsmittel dafür verwendet werden dürfen – keine scharfen Lackpolituren. Zudem können auch Belohnungssysteme dabei zu helfen, die Nutzfahrzeuge in gutem Zustand zu halten.

Die Nutzer von Firmenfahrzeugen sind zu einer Sichtprüfung vor Fahrtantritt verpflichtet. Dabei sollten die Nutzer einmal um das Nutzfahrzeug gehen und es auf Schäden überprüfen. Stimmt der Reifendruck? Gehen die Beleuchtungselemente? Sind Verbandskasten, Warndreieck und Sicherheitswesten im Nutzfahrzeug? Ist die Ladung gesichert und das zulässige Gewicht eingehalten?

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