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Jahresgutachten: Sachverständigenrat sieht Chancen für stabilen Aufschwung

Chancen für einen stabilen, wenngleich eher flachen Wachstumspfad, attestiert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Wirtschaft in seinem heute veröffentlichten Jahresgutachten 2010/11.

Die fünf  "Wirtschaftsweisen" gehen für 2010 von einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 3,7 Prozent aus. Für das kommende Jahr sagen sie weitere 2,2 Prozent Wachstum voraus. Damit liegen die Berechnungen der Sachverständigen 0,3 bzw. 0,4 Prozentpunkte über der Wachstumsprognose der Bundesregierung. Die Chancen für eine anhaltende Aufwärtsentwicklung liegen nach Ansicht der Experten in einer nachhaltigen Belebung der Binnennachfrage. Während der private Konsum von der erfreulichen Beschäftigungsentwicklung gestützt werden sollte, dürften sich vergleichsweise niedrige Realzinsen positiv auf die Investitionstätigkeit auswirken. Für die Außenwirtschaft sehen die Wirtschaftsweisen hingegen aufgrund hoher Arbeitslosigkeit, ungelöster Finanzprobleme und Konsolidierungsdruck vieler Handelspartner sowie Spannungen im internationalen Währungsgefüge einige Risiken.

Insgesamt warnen die fünf Ökonomen vor zu viel Begeisterung. Von einem neuen “Wirtschaftswunder” könne keine Rede sein. Es dürfe nicht vergessen werden, dass sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zur Jahresmitte 2010 noch auf dem Niveau vom Jahreswechsel 2006/2007 befunden habe. Erst Ende 2011 seien die Produktionseinbußen durch die Wirtschaftskrise ausgeglichen. Das BIP liege immer noch unter dem Produktionspotential, also der Wirtschaftsleistung, die bei normaler Auslastung aller Kapazitäten ohne zusätzlichen Inflationsdruck erreichbar wäre.

Der Politik stellt der Sachverständigenrat ein gemischtes Zeugnis aus: Sie habe den Abwärtstrend mit mehreren Konjunkturprogrammen zwar „alles in allem erfolgreich abgebremst“, müsse nun aber dringende Probleme in vielen Bereichen in Angriff nehmen. Dabei spricht sich das Gremium deutlich für eine Abschaffung der Gewerbesteuer aus. Diese solle durch einen mit Hebesatzrecht ausgestatteten kommunalen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden.

Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, F.A.Z., Markt und Mittelstand

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