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Einkauf, Marketing und Marken > Schutz der Menschenrechte

Geplantes Lieferkettengesetz: Was Unternehmen dazu wissen sollten

Wirtschaftsverbände kritisieren das geplante Lieferkettengesetz, da es die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen verschlechtere. Weshalb das Vorhaben auch zu einem Wettbewerbsvorteil führen könnte, erklärt Rechtsanwalt Daniel Wuhrmann von Reuschlaw Legal Consultants im Interview.

Schon lange diskutiert die Politik über ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, zu prüfen, ob sich alle Beteiligten innerhalb der Lieferkette an Menschenrechte halten. Noch gibt es keinen Gesetzesentwurf dazu. Was ist dennoch bereits bekannt zu den Plänen?

Das Gesetz wird voraussichtlich in Deutschland ansässige Unternehmen ab 500 Mitarbeitern dazu verpflichten, ihre Lieferketten mit Hinblick auf mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte im Blick zu behalten. Das heißt, sie sollen potentiell nachteilige Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte ermitteln, analysieren und ihnen vorbeugen, sie minimieren oder beheben. Ihre Abhilfemaßnahmen sollen die Unternehmen jährlich transparent darlegen. Es ist von einer verpflichtenden Berichterstattung an eine Bundesbehörde sowie von Beschwerdemechanismen die Rede. Es sollen auch Bußgelder gegen die Unternehmen und gerichtlich durchsetzbare Ersatzansprüche für Geschädigte geregelt werden für Fälle, in denen Sorgfaltspflichten nachweislich außer Acht gelassen werden.

Das Lieferkettengesetz dürfte aber nicht nur Unternehmen ab 500 Mitarbeiter betreffen. Schließlich müssen die kleineren Zulieferer auch ihre Lieferketten prüfen, ansonsten können die größeren Unternehmen in der Lieferkette ja gar nicht feststellen, ob sich alle an die geltenden Gesetze halten.

Das stimmt, auch kleinere Mittelständler müssen hier den Überblick haben, selbst wenn sie nicht direkt von den konkreten Vorschriften des Gesetzes betroffen sind. Denn um wettbewerbsfähig zu bleiben, wird es auch für sie wichtig sein, sich ihren Kunden gegenüber vertraglich zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes zu verpflichten.

 

Wie können Unternehmen überhaupt sicherstellen, dass keiner in der Lieferkette gegen Gesetze verstößt? Je nachdem wie viele Unternehmen beteiligt sind, kann das doch sehr aufwendig werden.

Es steht noch nicht fest, welche Regelungen das Gesetz dazu genau vorsieht. Ich gehe aber davon aus, dass die Vorgabe sein wird, Maßnahmen zu ergreifen, die für das jeweilige Unternehmen zumutbar und angemessen sind. Die Zumutbarkeit und die Angemessenheit müssten dann allerdings im Einzelfall geprüft werden: Der international tätige Großkonzern wird mehr leisten können und müssen als der Mittelständler mit 500 Mitarbeitern.

 

Welche Instrumente gibt es dafür?

Viele. Heute wird vor allem mit Fragebögen und Bewertungstools gearbeitet, mit denen sich Kunden von den direkten Zuliefern vertraglich zusichern lassen, dass sich diese an die Vorschriften halten. Gibt es Anhaltspunkte für Abweichungen, wird nachgefragt und gegebenfalls nachgeprüft. Diese Systeme werden auch weiterhin genutzt werden, jedoch stehen mit Sicherheit Erweiterungen und Änderungen an, um dauerhaft auch komplexe Lieferstrukturen überwachen zu können. Umfassende Nachhaltigkeitsbewertungen in der Lieferkette sind jedoch auf vielen Ebenen sinnvoll – die Corona-Krise zeigt, wie wichtig es ist, die Schwachstellen in der eigenen Lieferkette zu kennen und ihnen vorzubeugen.

Noch ist vieles unklar, zum Beispiel wann das Lieferkettengesetz überhaupt in Kraft tritt. Können und sollten sich Unternehmen dennoch bereits jetzt darauf vorbereiten?

Ja, unbedingt. Die Forderung nach Nachhaltigkeit und der Wahrung von Menschenrechten in Lieferketten ist nichts Neues, in vielen Industrien wird dies schon seit vielen Jahren durchgesetzt. Daher gibt es einige Möglichkeiten, sich sinnvoll und gut aufzustellen. Es ist keine Frage des „Ob“ mehr: Dieses Gesetz – oder aber gar eine Vorgabe auf EU-Ebene – wird kommen, die Forderungen der Kunden sind schon da. Insofern wäre es nachlässig, sich nicht mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Das neue Gesetz klingt erstmal nach Arbeit und damit nach Kosten für die Unternehmen. Werden die neuen Regelungen auch positive Effekte haben – neben dem Hauptpunkt, dass es dann in Zukunft hoffentlich weniger Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltauflagen gibt?

Davon bin ich überzeugt. Nachhaltigkeit und soziale Standards werden für immer mehr Menschen wichtiger. Der Schutz und die Wahrung von Menschenrechten sind nicht nur im Grundgesetz verankert, sie stellen die Grundlage einer guten Unternehmensführung dar. Da dies Teil der rechtlichen Anforderungen an Unternehmen ist, die sich auf dem Weltmarkt bewegen, ist das geplante Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unternehmen, die glaubhaft darlegen können, dass sie saubere Lieferketten und eine gute Compliance haben, werden sowohl für Kunden als auch für Investoren attraktiver. Eine gute Umsetzung des Gesetzes wird damit zum Wettbewerbsvorteil. Dies wird aber auch der schwierige Part, zumal die Umsetzung erhebliche Aufwendungen nötig machen wird. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber hierzu gute Anreize und Unterstützung bieten wird.

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