Das Jahr 2012 lag bei den Tarifabschlüssen deutlich über dem Vorjahr. In zahlreichen Branchen gab es Tarifsteigerungen zwischen 3 und 4 Prozent.
Im zurückliegenden Jahr fielen die Tarifabschlüsse im Schnitt deutlich höher aus als noch 2011. Zu diesem Ergebnis kommt die Tarifbilanz des WSI-Tarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung. Im Gegensatz dazu fiel der Anstieg der Verbraucherpreise mit rund 2 Prozent moderat aus. „Auf das ganze Jahr gerechnet ist daher mit einer realen Steigerung der Tarifverdienste zu rechnen“, sagt WSI-Tarifexperte Dr. Reinhard Bispinck.
Im Mai setzte die IG-Metall in der Metall- und Elektroindustrie eine Tariferhöhung von 4,3 Prozent bei einer Laufzeit von 13 Monaten durch und nur wenig später folgte die chemische Industrie mit einer Tariferhöhung von 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von 19 Monaten. Im Tarifjahr 2012 fanden demnach nicht nur die üblichen Lohn- und Gehaltsrunden statt, wie Reinhard Bispinck erklärt: „Zu den qualitativen Themen gehörten die Begrenzung und bessere Bezahlung der Leiharbeit, die gesicherte Übernahme der Ausgebildeten und die demografische Entwicklung.“
Anstiege bei der Zeitarbeit
Auch bei Zeit- und Leiharbeit gab es deutliche Steigerungen. Nach dem Pilotabschluss über Branchenzuschläge für Leiharbeitsbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie, den die IG Metall mit den beiden führenden Zeitarbeitsverbänden BAP und iGZ ausgehandelt hat, erfolgten ähnliche Abschlüsse in weiteren Branchen. Auch dort soll es Zuschläge geben, die nach der Einsatzdauer gestaffelt sind und eine Bezahlung von bis zu 90 Prozent der Branchentarife ermöglichen.
Die einzelnen Zuschläge betragen:
Metall: 15 - 50 Prozent auf den bisherigen Leiharbeitstarif
Chemie: 10 - 50 Prozent
Kautschuk: 3 - 16 Prozent
Kunststoff: 3 - 25 Prozent
Holz und Kunststoff: 7 - 31 Prozent
Textil-Bekleidung: 5 - 25 Prozent
Eisenbahn: 3 - 14 Prozent
In der Metallindustrie wurde darüber hinaus die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten als Grundsatz festgeschrieben.
Mindestlöhne
Derzeit bestehen in elf Branchen tarifliche Mindestlöhne auf Basis des Entsendegesetzes. Diese Branchen sind: Abfallwirtschaft, Bauhauptgewerbe, Bergbauspezialarbeiten, berufliche Weiterbildung, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Pflegebranche, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Drei weitere Branchen (Gerüstbauerhandwerk, Steinmetzhandwerk, forstliche Dienstleister) verfügen über Mindestlohnverträge denen aber noch die erforderliche Rechtsverordnung fehlt.