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Gefahrstoffmanagement: Das sollten Unternehmen wissen

In vielen Betrieben gehört das Hantieren mit Gefahrstoffen zur täglichen Arbeit. Um Unfälle zu vermeiden sowie das Gesundheitsrisiko zu reduzieren, braucht es ein systematisches Gefahrstoffmanagement. Dieses deckt alle wichtigen Maßnahmen ab, die im Umgang mit gefährlichen Substanzen zu beachten sind.

Gefahrstoffmanagement: Das sollten Unternehmen wissen© Shutterstock

Gefahrstoffe und ihre Eigenschaften

Unter einem Gefahrstoff versteht man eine Substanz mit gefährlichen Eigenschaften. Beispiele für derartige Stoffe sind etwa Wasserstoff, Methanol oder Benzin. Diese Substanzen werden deshalb als gefährlich eingestuft, weil sie Mensch und Umwelt in vielerlei Hinsicht bedrohen. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen folgenden Eigenschaften:

Zu den jeweiligen gefährlichen Eigenschaften gibt es wiederum entsprechende Gefahrensymbole. Damit wird auf den ersten Blick deutlich, welche Gefahr von der gekennzeichneten Substanz ausgeht. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Unternehmens, alle Stoffe dementsprechend zu kennzeichnen. Nur so kann die Sicherheit aller Mitarbeiter sichergestellt werden.

Warum Gefahrstoffmanagement?

Mit jeder neu eingeführten gefährlichen Substanz erhöht sich das Gesundheitsrisiko, dem die Mitarbeiter tagtäglich ausgesetzt sind. Unternehmen benötigen deshalb ein gutes Gefahrstoffmanagement, um die Sicherheit am Arbeitsplatz dauerhaft zu gewährleisten.

Gefahrstoffmanagement bezeichnet dabei den Prozess von der Beschaffung bzw. Entstehung eines Gefahrstoffes bis hin zu dessen Verwendung und anschließender Entsorgung. Es legt eine systematische Vorgehensweise im Umgang mit Gefahrstoffen sowie verantwortliche und geschulte Personen fest. Ziel ist es, Unfälle mit gefährlichen Substanzen sowie langfristige gesundheitliche Schäden der Belegschaft zu vermeiden.

Wie sieht die Gesetzeslage aus?

In Deutschland regelt die Gefahrstoffverordnung den richtigen Umgang mit gefährlichen Substanzen in Unternehmen. Sie gliedert sich in drei Bereiche:

  • Regelungen, um Gefahrstoffe richtig einzustufen, kennzuzeichnen sowie zu verpacken.
  • Maßnahmen, um alle Beteiligten beim Hantieren mit gefährlichen Substanzen zu schützen.
  • Beschränkungen für die Herstellung und Verwendung bestimmter Stoffe.

So sieht die Gefahrstoffverordnung beispielsweise vor, dass Unternehmen innerhalb des Gefahrstoffmanagements folgende Pflichten erfüllen:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Ableitung von Schutzmaßnahmen und Überprüfung ihrer Wirksamkeit
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, u.a. der getroffenen Maßnahmen
  • Information und Unterweisung der Beschäftigten

Zusätzlich zur Gefahrstoffverordnung regeln hierzulande noch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie das Arbeitsschutzgesetz den Umgang mit Gefahrstoffen sowie notwendige Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. So gibt es beispielsweise explizite Vorschriften für Auffangwannen, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. Unternehmen müssen sich mit diesen Gesetzen und Vorschriften vertraut machen und die darin enthaltenen Forderungen und Maßnahmen umsetzen.

Bausteine im Gefahrstoffmanagement

Das Gefahrstoffmanagement besteht aus unterschiedlichen Bausteinen. Welche Bausteine genau zum Tragen kommen, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Zu den wichtigsten Bestandteilen zählen:

  • Gefahrstoffkataster bzw. Gefahrstoffverzeichnisse, die alle gefährlichen Substanzen auflisten.
  • Gefährdungsbeurteilung aller Gefahrstoffe, die im Betrieb zum Einsatz kommen.
  • Sicherheitsdatenblätter, die alle wichtigen Informationen zu den verwendeten Gefahrstoffen beinhalten.
  • Betriebsanweisungen, die alle grundlegenden Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern kompakt darstellen.
  • Softwareprogramme, die Unternehmen beim Gefahrstoffmanagement unterstützen.
  • Schutzausrüstung für das sichere Hantieren mit gefährlichen Substanzen.
  • Richtige Gefahrstofflagerung und -entsorgung.
  • Schulungen, die den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen lehren.

Einführung eines neuen Stoffes

Wird eine neue Substanz in den Betrieb aufgenommen, so sollte dieser im Sinne des Gefahrstoffmanagements vor der ersten Verwendung einen umfangreichen Prozess durchlaufen:

  1. Beschreibung des neuen Stoffes und Gefährdungsbeurteilung
  2. Anfordern des Sicherheitsdatenblattes beim Lieferanten bzw. Hersteller (im Falle eines Gefahrstoffes)
  3. Prüfung, ob die Substanz durch einen weniger gefährlichen Stoff ersetzt werden kann
  4. Informationsbeschaffung zur Lagerung und Entsorgung der Chemikalie.
  5. Aufnahme des Gefahrstoffes in das Gefahrstoffverzeichnis.
  6. Bereitstellen der notwendigen Arbeitsmittel, Betriebsanweisungen sowie Schutzausrüstungen
  7. Schulung der Mitarbeiter zum richtigen Umgang mit dem neuen Stoff
  8. Regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen
  9. Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter

Braucht es einen Gefahrstoffbeauftragten?

Rein gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, dass Unternehmen einen Gefahrstoffbeauftragten ernennen. Im Sinne eines erfolgreichen und allumfassenden Gefahrstoffmanagements ist es jedoch empfehlenswert, eine oder mehrere verantwortliche Personen festzulegen. Deren Aufgabe ist es, die rechtlichen Anforderungen umzusetzen und das Gefahrstoffmanagement zu steuern.

Gefahrstoffmanagement nicht auf die leichte Schulter nehmen!

Verwendet ein Unternehmen regemäßig gefährliche Substanzen, so ist ein systematisches Gefahrstoffmanagement unabdingbar. Nur so kann das Risiko im Umgang mit Gefahrstoffen auf ein Minimum reduziert und die Arbeitssicherheit gewährleistet werden.

Paul Fricke ist der Geschäftsführer von PROTECTO – einem Unternehmen, das auf die Planung, Ausstattung sowie Umsetzung von Gefahrstofflagern spezialisiert ist. Er ist Experte in Sachen Gefahrstoffmanagement und weiß, worauf es bei einem sicheren Hantieren mit gefährlichen Substanzen ankommt.

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