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Technologie > Fuhrpark

Weniger Steuern für Elektroautos im Fuhrpark

Elektroautos im Fuhrpark müssen nicht mehr nach dem vollen Listenpreis versteuert werden. Damit will die Bundesregierung den Absatz der Elektroautos ankurbeln.

Der Bundestag kommt mit seinem Beschluss die Besteuerung von Elektroautos im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 zu senken, den Forderungen der Industrie nach mehr Anreizen nach. Unternehmen können den Steuervorteil rückwirkend zum 1. Januar in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer mussten bisher ein Prozent des Listenpreises des Fuhrpark-Fahrzeugs jährlich als geldwerten Vorteil versteuern. Bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden, die bis zum 31. Dezember 2013 zugelassen werden, können sie den zu versteuernden Betrag mit dem Beschluss um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batterie mindern, maximal aber um 10.000 Euro.

Ab 2014 sinkt Steuervorteil für Elektroautos

Ab 2014 sinkt der Minderungsbetrag für Elektroautos im Fuhrpark dann jährlich um 50 Euro pro Kilowattstunde. Gleichzeitig sinkt der Maximalbetrag um 500 Euro pro Jahr. Hybridautos ohne Steckdosenanschluss sind von dem Beschluss ausgenommen. Die Automobilhersteller hoffen durch die Neuerung durch eine Belebung ihrer Absatzzahlen.

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