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Einkauf, Marketing und Marken > Letzte Chance für Schadenersatz

Logistiker wollen gegen Scania klagen

Mehrere deutsche Logistikverbände wollen von dem Hersteller Scania Schadensersatz wegen dessen Beteiligung am LKW-Kartell erstreiten.

Kunden von Marken des Lkw-Kartells können sich bis Ende April einer Sammelklage gegen den Hersteller Scania anschließen. Bildnachweis: picture alliance / TT NYHETSBYRÅN | Jonas Ekströmer/TT

Den zum VW-Konzern gehörenden Lastwagenbauer Scania steht eine milliardenschwere Klage der deutschen Logistikbranche bevor. Hintergrund ist dessen Beteiligung am „LKW-Kartell bei dem auch Daimler, MAN, Volvo und Iveco Preise abgesprochen hatten. Scania hatte eine Verwicklung bestritten und ging gegen eine Strafe von 880 Millionen Euro vor. Insgesamt hat die EU-Kommission in den Jahren 2016 und 2017 Bußen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro verhängt. MAN ging als Tippgeber straffrei aus. Die Hersteller liefern neun von zehn in Europa verkaufte schwere Nutzfahrzeuge.

Der Europäische Gerichtshof hat im Februar die Strafe gegen die VW-Tochter bestätigt (Az.: C-251/22 P). „Damit ist der Weg für eine weitere Klage gegen das LKW-Kartell wieder eröffnet“, teilt der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) mit. Der Verband will zusammen mit dem der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V., dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) gegen den Hersteller klagen. Vertreten werden die Organisationen von dem Rechtsdienstleister die Ansprüche der Mitgliedsunternehmen in einer Sammelklage bündelt und koordiniert.

Das Verfahren könnte für die VW-Tochter erhebliche Konsequenzen haben. Nach Ansicht der klagenden Verbände hat der EuGH rechtskräftig festgestellt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle Schäden haftet, die dieses verursacht hat. Während des Gerichtsverfahrens sei die Verjährung von Ansprüchen gegen Scania gehemmt gewesen. Sie lief also nicht weiter. „Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellanten womöglich inzwischen verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania gesamtschuldnerisch geltend gemacht werden – egal ob es sich um Scania-Lkw oder Fahrzeuge der Marke MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt“, erklärt der BGL in einer Mitteilung.

Ob und in welcher Höhe sich ein Schadenersatzanspruch realisieren lässt, sei allerdings schwer zu prognostizieren. Die Projektpartner halten jedoch einen Schadenersatz zwischen fünf und fünfzehn Prozent des Anschaffungswerts und damit einige tausend Euros pro Lastwagen zuzüglich Zinsen für realistisch. Betroffene die Fahrzeuge von den Herstellern zwischen 1997 und 2016 erworben oder geleased haben, können ihre Ansprüche noch bis Ende April bei der Online-Plattform www.truckreclaim.com anmelden. Die Daten müssen dann bis August auf der Plattform hinterlegt sein.

Laut BGL gehen die Betroffenen weder Kosten noch Risiken ein. Möglich wird dies durch einen sogenannten "no-win-no-fee" Ansatz. Das bedeutet, dass nur im Erfolgsfall eine Provision an den Rechtsdienstleister fällig wird. Dieser übernimmt sämtliche Verfahrenskosten. Bleibt die Durchsetzung der Ansprüche ohne Erfolg, entstehen für die Kunden keine Kosten. Lediglich im Erfolgsfall wird für die Unternehmen eine Erfolgsbeteiligung fällig. Mitglieder der Verbände erhalten laut BGL dabei Sonderkonditionen. So beträgt die Erfolgsbeteiligung für sie nur 28 Prozent anstatt regulär 33 Prozent.

Auch der Rechtsdienstleister Financialright Trucks sammelt unter www.anti-cartel-alliance.com Ansprüche von Lastwagenbetreibern. „Die Bestätigung des von Financialright Trucks angebotenen „Sammelklage-Inkassos" durch den Bundesgerichtshof zeigt, dass dieser Weg eine sinnvolle und effiziente Möglichkeit ist, Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen", erläutert Rechtsanwältin Dr. Katharina Kolb, Partnerin bei Lieff Cabraser, die das Verfahren betreut und in Parallelverfahren bereits Ansprüche in Bezug auf über 50.000 LKW vertritt.

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