Datenpanne: Ungutes Gefühl allein berechtigt noch nicht zum Schadensersatz
Schadensersatz aus dem gibt es nur, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Dass seine persönlichen Daten kurz in unbefugte Hände gelangt waren, besorgte einen Fachmarktkunden so sehr, dass er auf Schadensersatz klagte. Der EuGH stellte klar:Ersatz gibt es nur, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist.