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Recht und Steuern > Bürokratie

Kennen Sie CBAM? Wenn ja, vergessen Sie es besser

CBAM ist die neue CO2-Grenzausgleichsabgabe der EU, die europäische Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb mit internationalen Konkurrenten schützen soll, die in ihrer Heimat keine teuren Klimaschutzauflagen erfüllen müssen. Doch der bürokratische Aufwand frisst die Kostenvorteile der deutschen Unternehmen.

Die EU-Kommision hat eine CO2-Grenzausgleichsabgabe eingeführt, doch der bürokratische Aufwand frisst die Kostenvorteile der Unternehmen. Bild: Shutterstock

CBAM steht für „Carbon Border Adjustment Mechanism“ und betrifft Kohlendioxid, Distickstoffoxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe. Deren Importe ausländischer Unternehmen ohne Emissionsabgaben will die EU über einen Umweg verteuern. Das betrifft etwa Eisen, Stahl, Aluminium, Wasserstoff, Strom, Düngemittel, Zement oder daraus produzierte Vorprodukte und ist Teil des „Fit für 55“-Pakets der EU. Importeure von CBAM-Produkten müssen einen CO2-Preis zahlen, der Wettbewerbsnachteile heimischer Unternehmen, die vergleichbare Waren herstellen, ausgleichen soll. Im Gegenzug soll bis 2034 die Zuteilung kostenloser Emissionsrechte für bestimmte deutsche Branchen eingestellt werden. 

Die EU-Kommission beschäftigt sich auch schon mit einer entsprechenden Abgabe ab 2026 auf organische Chemikalien und Polymere. Der Verband der deutschen Maschinen- und Anlagebauer VDMA weist darauf hin, dass die Abgabe ab  2030 dann final auf alle Güter erhoben werden soll, die bis dahin unter den Emissionszertifikatehandel der EU fallen - auch auf Dienstleistungen.

Eigentlich sollte die sogenannte Grenzausgleichsabgabe all die Firmen jubeln lassen, die aufgrund der EU-Klimavorgaben internationale Wettbewerbsnachteile befürchten. Tatsächlich entpuppt sich CBAM als bürokratischer Hindernislauf um die richtigen Daten. 

Im ersten Schritt müssen sich betroffene Unternehmen beim hiesigen Zoll als 
„CBAM-Deklarant" autorisieren. Im zweiten Schritt müssen sie erstmals für das 4. Quartal 2023 dokumentieren, welche Waren sie in welcher Menge von wem aus welchem Herkunftsland gekauft haben. Das ist für die Industriekauffrau im Einkauf noch keine Herausforderung. Sie muss aber auch belegen, welche Emissionen bei der Herstellung der eingekauften Güter entstanden sind. Und dann sollte sie für alle Handelspartner auch noch wissen, ob und wenn ja, welche Klimaschutzabgaben die in ihren Herkunftsländern bereits geleistet haben. 

Der VDMA warnt: Der Fokus auf echte Daten stelle Importeure vor gewaltige Herausforderungen, denn die seien kaum zu beschaffen. Zudem sei vom deutschen Schreibtisch aus schwer zu verifizieren, wie belastbar die Angaben von Lieferanten aus Nicht-EU-Staaten sind.

Der kurze Gedanke an das Lieferkettengesetz - sinnvolles Ansinnen bei schwieriger Information-Bringschuld der Unternehmen - drängt sich auf. Und wie immer gilt: kein Gesetz ohne Ausnahmen. In diesem Fall gelten sie zum Beispiel für Unternehmen, die Waren in die EU einführen, sie dort weiterverarbeiten und die Endprodukte wieder ausführen. Und für solche, die im sogenannten aktiven Veredelungsverkehr unterwegs sind. Und für solche, die Ersatzteile außerhalb der EU ein- und dann wieder ausführen. 

DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier warnt: Die übereilte, sehr bürokratische Umsetzung des CBAM bedeute für viele deutsche Unternehmen eine erhebliche Belastung. Um sich auf den für den 1. Oktober vorgesehenen Start vorbereiten zu können, benötigten die Betriebe wichtige Informationen, die noch immer fehlten. Angesichts der Rechtsunsicherheit gerade bei den hochkomplexen Berechnungs- und Nachweismethoden seien Nachbesserungen dringend nötig, etwa in Form von Bagatellgrenzen und Zeitaufschub.

Womöglich stoppen Klagen aus China, Südkorea oder Großbritannien aber CBAM noch. Deren Unternehmen könnten vor der WTO wegen massiver Kostennachteile im freien Wettbewerb klagen. Experten betrachten das nicht als chancenlos. 

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