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Finanzierung > Entlastungspaket

Das sind die sechs wichtigsten Entlastungen für den Mittelstand

Die Bundesregierung hat sich auf ein Wirtschaftsentlastungspaket geeinigt. Wir dokumentieren die sechs wichtigsten Punkte des Vorhabens. Darüber hinaus gibt es das Bekenntnis zum Bürokratieabbau, das aber bislang unkonkret bleibt.

Ampelkoalition bei der Kabinettssitzung
Bei der Kabinettssitzung des Bundeskabinetts im Schloss Meseberg wurde sich auf Entlastungspakete für die Wirtschaft geeinigt. Bildnachweis: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Bei ihrer Klausursitzung auf Schloss Merseburg hat die Bundesregierung ein Wirtschaftsentlastungspaket beschlossen. Es enthält folgende Maßnahmen:

1. Investitionsprämie

Unternehmen können eine „Superabschreibung“ als gewinnunabhängige Prämie geltend machen: 15 Prozent einer Investition, maximal aber 30 Millionen Euro, wird als Steuerabschreibung im Zeitraum von 2024 bis 2027 gewährt werden. Unternehmen können damit neue Investitionen für mehr Klimaschutz und bestehende Anlagen fördern. Voraussetzung ist, dass die Investition dazu dient, den Energieverbrauch zu mindern. Eine Umstellung der Produktion auf eine Maschine, die mit klimaneutralem Wasserstoff produziert, also das Klima schont, aber genauso viel Kilowatt wie die alte Maschine verbraucht, würde nicht von der Prämie profitieren. Explizit ausgenommen sind Anlagen für fossile Brennstoffe wie Erdgas

2. Abschreibungen im Wohnungsbau

Für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und die nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 gebaut werden, sieht die Bundesregierung eine Abschreibung von sechs Prozent vor. Damit werden die höheren Zinsen, die der Bauindustrie zu schaffen machen, ein Stückweit ausgeglichen.

3. Generelle Abschreibungsregel

Für „bewegliche Güter“, also etwa Maschinen, Fahrzeuge oder Werkzeuge gilt eine degressive Abschreibung. Bei  dieser Methode ist der jährliche Abschreibungsbetrag gerade am Anfang deutlich höher als bei der üblichen linearen Abschreibung. Der Vorteil für Unternehmer: Sie können schneller und mehr von der Steuer absetzen, das macht die Investition letztlich günstiger. Die neue Abschreibungsregel soll ab Oktober und bis zim Dezember 2024 gelten. Die durchschnittliche Entlastungswirkung soll bei knapp über zwei Milliarden Euro im Jahr liegen.

4. Nutzung von Verlusten

Während der Coronakrise hatte die Bundesregierung die sogenannte Verlustverrechnung ausgeweitet. Dabei können Unternehmen aktuelle Verluste mit Gewinnen aus vorangegangenen Jahren steuerlich verrechnen. Die Regel soll in abgeschwächter Form langfristig beibehalten werden. Unternehmen sollen nun 80 Prozent ihrer Verluste über vier Jahre verrechnen können. Die Vereinbarung entlastet den Mittelstand um voraussichtlich 1,6 Milliarden Euro.

5. Forschungsförderung

Die steuerliche Forschungsförderung wird ausgeweitet. Bislang können Unternehmen insbesondere Lohnkosten für Mitarbeiter in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen geltend machen. Bei kleinen Firmen werden auch Kosten für die Auftragsforschung durch externe Anbieter berücksichtigt. Diese Förderung ist auf eine Bemessungsgrundlage von vier Millionen Euro begrenzt. Die Zulage beträgt 25 Prozent, also maximal eine Million Euro. Jetzt soll die Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro angehoben werden. 

6. Steuervereinfachung

Personengesellschaften sollen mehr Wahlmöglichkeiten bei der Versteuerung ihrer Gewinne haben. So soll erreicht werden, dass sie nicht härter als Kapitalgesellschaften besteuert werden. Zudem sollen alle Unternehmen kleinere Anschaffungen schneller abschreiben können, einige sogar sofort. 

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