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Personal > Mindestlohn und Co.

Das ändert sich für Unternehmen 2022

Mindestlohn, Bilanzkontrolle, Whistleblower: Zum neuen Jahr ändert sich für Unternehmen und Mitarbeiter manches. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Arbeitgeber

Mindestlohn wird erhöht
Vom 1. Januar an schreibt der Gesetzgeber 9,82 (bisher 9,60) Euro Mindestlohn pro Stunde und vom 1. Juli an 10,45 Euro pro Stunde vor. In vielen Branchen und Unternehmen sind die Arbeitgeber
tariflich verpflichtet, noch mehr zu bezahlen.

Mindestausbildungsvergütung steigt
Für Lehrverträge, die vom 1. Januar 2022 an beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Die Auszubildenden erhalten dann mindestens 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres.

Minijobs
Von Januar an müssen Arbeitgeber die Steuer-Identifikationsnummer ihrer Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermitteln. Zudem sollen die Arbeitgeber angeben, wie eine mögliche Aushilfe krankenversichert ist. Die zuständigen Minijob-Zentralen sollen dem Arbeitgeber unverzüglich elektronisch melden, ob für die Aushilfe noch weitere kurzfristige Beschäftigungen vorliegen oder im vergangenen Kalenderjahr vorlagen.

Teilhabe
Das Teilhabebestärkungsgesetz für Menschen mit Behinderung gilt: Unter anderem weitet es das Budget aus, das ihnen eine reguläre Ausbildung ermöglichen soll. Auch soll eine einheitliche Ansprechstelle zur Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen eingerichtet werden.

Krankschreibung wird digital
Gesetzlich Versicherte erhalten bei einer Krankschreibung nicht mehr drei Exemplare der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und ihre eigenen Unterlagen. Bereits ab Oktober 2021 konnte der Arzt die Krankschreibung digital direkt an die Krankenkasse übermitteln. Der "gelbe Schein" soll so weiter digitalisiert und damit der Informationsfluss beschleunigt werden. Vom 1. Juli 2022 an soll die Krankschreibung vollständig digital laufen. Auch Arbeitgeber erfahren dann direkt vom Arzt über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin.

Finanzen

Corona-Bonus
Als Ausgleich für die erschwerten Bedingungen während der Pandemie können Arbeitgeber ihre Angestellten mit einem Corona-Bonus unterstützen. Bis zu einer Höchstgrenze von 1500 Euro ist er steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Bonus kann noch bis zum 31. März 2022 gewährt werden.

Recht

Familienbetriebe steuerlich entlastet
Personenhandelsgesellschaften können von 2022 an wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Durch die niedrigeren Steuersätze soll die finanzielle Liquidität von mittelständischen Unternehmen gestärkt werden. Achtung: Das gilt etwa für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften, aber nicht für Einzelunternehmer.

Reform des Körperschaftsteuerrechts
Dank des Gesetzes zur Modernisierung der Körperschaftsteuer (KöMoG) haben Unternehmen neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl einer Rechtsform. Zudem wurden damit weitere Maßnahmen umgesetzt, unter anderem die Änderungen im Umwandlungssteuergesetz und die körperschaftsteuerliche Behandlung von Währungskursschwankungen.

Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Steueroasen
Es gelten strengere Regeln für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen unterhalten. Zudem greifen weitere Gesetze, die Steuervermeidungsstrategien eindämmen sollen. Aufgelistet sind sie im sogenannten ATADUmsetzungsgesetz. Sie betreffen etwa Einkommen- und Investmentsteuer.

Änderungen bei der Bilanzkontrolle
Einige Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität traten zwar bereits im Jahr 2020 in Kraft, vollständig wird die Reform aber erst 2022 umgesetzt. Die deutsche Prüfungsstelle für Rechnungslegung (DPR) ist nur noch bis Ende 2021 für die Bilanzprüfung zuständig, weshalb sich Unternehmen frühzeitig von ihrem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater entsprechend beraten lassen sollten.

Umwelt

EEG-Umlage sinkt
Die EEG-Umlage soll von noch 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden.

CO2-Abgabe steigt
Die nächste Stufe der CO2-Abgaben tritt 2022 in Kraft. Dann werden pro Tonne CO2 30 Euro fällig. Derzeit sind es 25 Euro. Bemerkbar wird das vor allem bei Treibstoff. Erwartet wird, dass sich Benzin um 8,4 Cent pro Liter verteuert, Diesel um 9,5 Cent. Auch Heizöl wird teurer.

Umweltfreundlichere Batterien
In der gesamten EU gilt die neue Batterieverordnung im Sinne besserer Kreislaufwirtschaft entlang des Lebenswegs von Batterien. Dazu gehören Kennzeichenpflichten und Angaben zur Recycelfähigkeit.

Digitales

Update-Pflicht eingeführt
Mehrere EU-Richtlinien müssen 2022 umgesetzt werden. So soll mit dem "Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" und dem "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" eine Update-Pflicht eingeführt werden. Händler müssen künftig für aktuelle Versionen digitaler Elemente sorgen und Verbraucher auf den Aktualisierungsbedarf hinweisen.

Und dann noch:

Pflegereform
Die Pflegereform tritt in Kraft. Bei der Finanzierung sollen von 2022 Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, 0,35 Prozent ihres Bruttogehalts bezahlen (bisher 0,25 Prozent). Von September 2022 an müssen Pflegeeinrichtungen ihre Betreuungs- und Pflegekräfte nach Tarif entlohnen, um zur Versorgung zugelassen zu werden. Entlastungen soll es bei der Kurzzeitpflege geben. Der Leistungsbeitrag, den die Versicherung den zu Pflegenden zahlt, soll um zehn Prozent auf 1774 Euro erhöht werden. Wer die sogenannte Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen hat, kann den Leistungsbeitrag der Kurzzeitpflege auf bis zu 3386 Euro im Kalenderjahr erhöhen. Verhinderungspflege wird bezahlt, wenn die häuslich pflegende Person zum Beispiel wegen Urlaub durch externe Hilfe ersetzt werden muss. Die Sachleistungsbezüge für Pflegepatienten sollen um fünf Prozent erhöht werden. Die Monatsbeiträge der Pflegeversicherten steigen abhängig vom Pflegegrad, beispielsweise bei Pflegegrad 2 von 689 auf 724 Euro. Bei einer Versorgung im Pflegeheim wird es einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil geben. Dieser wird mit der Dauer der Pflege steigen.

Mehr Schutz für Whistleblower
2022 wird wahrscheinlich ein nationales Gesetz in Deutschland beschlossen, das die als EU-Verordnung verabschiedete Whistleblower-Richtlinie umsetzt. So sollen Hinweisgeber auch schon vor Abmahnungen und Kündigungen geschützt werden, wenn die jeweiligen Arbeitgeber gegen nationales Recht verstoßen und nicht erst bei Verstößen gegen EU-Recht.

Portoerhöhung
Ein Standardbrief kostet ab Januar 85 (bisher 80) Cent, ein Kompaktbrief einen Euro (95 Cent). Postkarten werden für 70 (60) Cent zugestellt. Auch Einschreiben, Bücher- und Warensendungen sowie Nachsendeanträge werden teurer.

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