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Vergütung > Tarifliche Monatsverdienste

Tarifverdienste gestiegen

Die tariflichen Monatsverdienste sind im Jahr 2011 in der Privatwirtschaft in Deutschland um 2,1 Prozent und in Frankreich um 2,2 Prozent gestiegen. Die Tariferhöhungen variierten je nach Wirtschaftszweig in Deutschland stärker als in Frankreich.

Im deutschen Dienstleistungssektor sind die monatlichen Tarifverdienste um 3,5 Prozent gestiegen. Im Bereich „Verkehr und Lagerei“ lag der Zuwachs bei 1,1 Prozent, im Baugewerbe bei über 1,9 Prozent und im Handel bei 2,3 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes war der Anstieg der tariflich vereinbarten Verdienste in Deutschland und Frankreich im zweiten Jahr in Folge nahezu gleichauf. Der harmonisierte Verbraucherpreisindex verzeichnete 2011 gegenüber 2010 in Deutschland ein Plus von 2,5 Prozent und lag damit höher als in Frankreich (2,3 Prozent).

Tarifverdienst: Unterschiede im verarbeitenden Gewerbe

Im verarbeitenden Gewerbe stiegen die tariflichen Monatsverdienste 2011 um 2,1 Prozent. In Deutschland variierten die Tarifanstiege auch zwischen den einzelnen Branchen des Verarbeitenden Gewerbes. Beispielsweise erhöhten sich die tariflichen Monatsverdienste in der Textil- und Bekleidungsindustrie um 0,9 Prozent, im Metallgewerbe um 2,0 Prozent und in der chemischen Industrie um 2,8 Prozent. Demgegenüber erhielten in Frankreich alle Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe ein tarifliches Plus von rund 2,5 Prozent.

Vergleich Deutschland-Frankreich: Unterschiedlicher Mindestlohn

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Ländern ist der Mindestlohn. In Frankreich gibt es einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC) für alle Branchen. Dieser wird jährlich entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben. Zum 1. Januar 2012 gab es einen Anstieg um 1,6 Prozent, was einem festgesetzten Stundenlohn von 9,22 Euro entspricht. In Deutschland gelten verbindliche Mindestlöhne nur für einzelne Branchen, die seit dem 1. Juni 2012 zwischen 7,00 Euro (Mitarbeiter im Objektschutz in den neuen Ländern einschließlich Berlin sowie in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein) und 13,40 Euro (Baugewerbe im früheren Bundesgebiet) variieren.

Quellen: Statistisches Bundesamt, Markt und Mittelstand

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