Bundesgerichtshof konkretisiert das Werkstattrisiko
Versicherungen müssen Werkstattkosten bei Blechschäden zahlen, auch wenn sie diese als überhöht bemängelt.
Ein unverschuldeter Blechschaden ist ärgerlich genug. Erst recht, wenn die Versicherung des Unfallverursachers die Werkstattkosten nicht zahlen will, weil sie die als überhöht bemängelt. Muss sie aber, bestätigte jetzt der BGH.