Bei Handyverbot am Arbeitsplatz kein Mitspracherecht für den Betriebsrat
Arbeitgeber können die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten, ohne dass dabei der Betriebsrat ein Wort mitzureden hat.
Arbeitgeber können die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten, ohne den Betriebsrat einzubeziehen. Die Beschwerde eines Betriebsrats, der auf sein Mitbestimmungsrecht pochte, wies das Bundesarbeitsgericht zurück.