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Energie & Rohstoffe > Förderprogramm

Klimaverträge nehmen wichtige Hürde

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit einem milliardenschweren Förderprogramm die energieintensive Industrie bei der Transformation unterstützen. Jetzt wurden dazu wichtige Weichen gestellt.

Windkraftrad, Solarpanele
Klimaschutzverträgen sollen dazu beitragen, dass Unternehmen mehr in erneuerbare Energien investieren. Bildquelle: Shutterstock

Mit so genannten „Klimaschutzverträgen“ will das Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Grüne) die Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. Im Grundsatz soll der Staat dabei Mehrkosten ausgleichen, die Unternehmen aus energieintensiven Branchen entstehen, wenn sie klimafreundlichere Anlagen errichten und betreiben. Solch höhere Ausgaben für können beispielsweise entstehen, wenn die Betriebe Wasserstoff statt fossiler Brennstoffe einsetzen. Insgesamt sind in einem ersten Schritt Fördermittel von vier Milliarden Euro eigeplant. Die Zahlungen aus diesen Klimaverträgen zwischen Bund und Unternehmen sollen jeweils über eine Laufzeit von 15 Jahren verteilt werden. 

Das Vorhaben des Ministeriums hat inzwischen eine wichtige Hürde genommen: Die EU-Kommission hat jetzt den geplanten Klimaschutzverträgen für die Dekarbonisierung energieintensiver Branchen wie Chemie, Stahl, Papier oder Glas in Brüssel zugestimmt. Sie tragen einen Großteil der CO2-Emissionen. Insgesamt stammt ein Viertel der in Deutschland emittierten Treibhausgase von der Industrie. Die Ausschreibung für die Abkommen zwischen Bund und Unternehmen solle nun so schnell wie möglich beginnen teilt das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. „Der erste Förderaufruf ist bereits vollständig vorbereitet. Die finale Ressortabstimmung ist abgeschlossen.“ Der geplante Fördermechanismus muss allerdings noch vom Bundesfinanzministerium und vom Bundesrechnungshof geprüft und abgesegnet werden, bevor das erste Gebotsverfahren starten kann. Ursprünglich wollte Habeck schon Anfang 2023 erste Verträge anbieten. Mit den Abkommen sollen Anreize zur Emissionsreduzierung geschaffen werden.

Auch Mittelstand soll zum Zuge kommen

Interessierte Unternehmen müssen sich den Plänen des Ministeriums zufolge einem Bieterverfahren stellen. Einen Klimavertrag gewinnt, wer die geringsten Hilfen verlangt, am meisten Treibhausgas einspart und am wenigsten Energie verbraucht. Nach Angaben der IG Metall haben die DGB-Gewerkschaften erstritten, dass auch Konzepte für den Standorterhalt und Pläne zur Beschäftigungsentwicklung vorgelegt werden müssen. Mit einer Förderobergrenze von einer Milliarde Euro will das Ministerium sicherstellen, dass auch kleinere Unternehmen zum Zuge kommen. Damit reagiert das Ministerium auf Bedenken des DIHK, der befürchtet hatte, dass einzelne Großprojekte den Löwenanteil der Beihilfen abschöpfen. Insgesamt sind derzeit vier Förderrunden geplant. Finanziert sollen die Klimaschutzverträge aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung werden. Im Unterpunkt „Dekarbonisierung der Industrie“, der vorrangig für Klimaschutzverträge vorgesehen ist, sind für dieses Jahr 660 Millionen Euro eingestellt.

„Wenn die Ausschreibung in einem ersten Schritt vor allem für mittelständische Unternehmen – wie viele unserer Elektrostahlunternehmen – gelten soll, können wir dies nachvollziehen“, sagte Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl. Die Bundesregierung sei nun gefordert, geeint zu agieren und die erste Ausschreibungsrunde rasch zu starten. „Spätere Runden sollten indes auch für Unternehmen mit größeren CO2-Einsparpotenzialen offen sein“, sagte Rippel. 

Gemeinsam mit den Ländern will der Bund zudem den Bau neuer Anlagen fördern. So erhalten bereits die deutschen Stahlhersteller eine Unterstützung in Milliardenhöhe. Experten des Thinktanks „Agora" hatten berechnet, dass die deutsche Stahlindustrie im günstigsten Fall mit rund acht Milliarden Euro an Hilfen klimaneutral werden könne. Nicht gefördert werden Projekte rund um die so genannte CCS-Technologie. Hierbei wird CO2 im Boden gepresst und langfristig gelagert. Für diese Speichertechnik gibt es in Deutschland allerdings noch keine Rechtsgrundlage, auf der eine öffentliche Förderung aufsetzen könnte. Diese Regelungslücke wollte die Bundesregierung eigentlich längst schließen. Der Ausschluss aus der Förderung wird von Fachleuten als ein Rückschlag für die betroffenen Unternehmen gewertet. 

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