Haltlose anonyme Kritik am Chef? – Bewertungsplattform muss Namen nennen oder löschen
Auch Arbeitgeber-Bewertungsportale müssen mutmaßlich nicht echte Online-Bewertungen zu löschen, entschied das OLG Hamburg – jedenfalls vorläufig.
Die Pflicht, mutmaßlich nicht echte Online-Bewertungen zu löschen oder den Verfasser offenzulegen, gilt grundsätzlich auch für Arbeitgeber-Bewertungsportale. So entschied das Oberlandesgericht Hamburg – jedenfalls vorläufig.