Ungünstige Klausel im Berliner Testament bestraft Kinder bei der Erbschaftsteuer
Steuerlich kann es ungünstig sein, wenn sich Elternteile gegenseitig als Erbe einsetzen.
Indem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, verhindern Eltern, dass die Kinder nach dem Tod eines Elternteils ihre Ansprüche auf das Erbe realisieren können. Steuerlich kann dies ungünstig sein, wie ein BFH-Urteil zeigt.