Nachtzuschläge müssen nicht genau dokumentiert werden, um steuerfrei zu bleiben
Für steuerfreie Nachtzuschläge ist es unschädlich, wenn der Arbeitgeber Beginn und Ende der Nachtarbeit nicht genau dokumentiert hat.
Sind die Voraussetzung für steuerfreie Nachtzuschläge per se erfüllt, ist es unschädlich, wenn der Arbeitgeber Beginn und Ende der Nachtarbeit nicht genau dokumentiert hat. Dies hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden.