Immobilienverkäufer darf wichtige Unterlagen nicht „klammheimlich unterschieben“
Wer eine Immobilie verkauft, muss den Käufer auch ungefragt über anstehende Sanierungskosten aufklären, entschied der BGH.
Wer eine Immobilie verkauft, muss den Käufer auch über anstehende Sanierungskosten aufklären. Entsprechende Angaben erst kurz vor Vertragsschluss in ein Verzeichnis einzustellen, reicht dazu nicht aus, entschied der BGH.