Erleichterung für Grenzpendler im Homeoffice
Beschäftigte mit Wohnsitz im Ausland dürfen jetzt mehr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich für sie etwas an der Sozialversicherungspflicht ändert.
Beschäftigte mit Wohnsitz im Ausland dürfen jetzt mehr Stunden im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich etwas an der Sozialversicherungspflicht in dem Land, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat, ändert.